Quali - Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule - zentrale Prüfung 2018
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Mittelschulen gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 22. Juni 2018
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO), 180 Minuten Arbeitszeit
- Teil A Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben: 8.30 bis 10.00 Uhr
- Teil B Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben: 10.10 bis 11.40 Uhr
Montag, 25. Juni 2018
Englisch (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO), 90 Minuten Arbeitszeit
- Teile A und B Listening Comprehension and Use of English: 8.30 bis 9.05 Uhr
- Teile C und D Reading Comprehension and Text Production: 9.15 bis 10.10 Uhr
Dienstag, 26. Juni 2018
Deutsch (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO), 180 Minuten
- Teil A Sprachbetrachtung: 8.30 bis 8.50 Uhr
- Teil B Rechtschreiben: 8.55 bis 9.10 Uhr
- Teil C Schriftlicher Sprachgebrauch: 9.20 bis 11.45 Uhr
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO), 110 Minuten Arbeitszeit
- Teil A Spracharbeit: 8.30 bis 8.45 Uhr
- Teil B Rechtschreiben: 8.50 bis 9.05 Uhr
- Teil C Textarbeit: 9.20 bis 10.40 Uhr
Mittwoch, 27. Juni 2018
Mathematik (§ 23 Abs. 7 SAtz 1 Nr. 3 MSO), 100 Minuten Arbeitszeit
- Teil A: 8.30 bis 9.00 Uhr
- Teil B: 9.10 bis 10.20 Uhr
Donnerstag, 28. Juni 2018
Physik/Chemie/Biologie
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 MSO), 60 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.30 Uhr
Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.
Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2018 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2017/2018 sind:
- Donnerstag, 12. April 2018 (Leistungstest)
- Freitag, 22. Juni 2018 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Das Angebot an möglichen Sprachen ist ab Oktober 2017 auf der Homepage des Kultusministeriums einsehbar.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht ) teilzunehmen.
Informationen für externe Teilnehmer
Die folgende Präsentation liefert einen Überblick über den Ablauf der QA-Prüfung für externe Teilnehmer.
QA-Info für externe Teilnehmer |
Weitere Materialien zur Vorbereitung auf die Prüfung zu den einzelnen Fächern sind im Sekretariat erhältlich. Für Fragen zu den Inhalten stehen die jeweiligen Lehrkräfte zur Verfügung.
Weitere Infos
Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen (insbesondere die Termine der zentralen Prüfungen und Rchtsgrundlagen für einzelne Prüfungsteile) findet man auf der Webseite des Saatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/termine/schulen-einschreibung-anmeldung-pruefungen.html